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Getarnte GSM-Abhörgeräte im Überblick

Getarnte GSM-Abhörgeräte im Überblick

Getarnte Abhörgeräte in Gegenständen des täglichen Gebrauchs

Auf dem internationalen Markt für Abhörgeräte werden auch funkbasierte Sendeanlagen angeboten, die in Gegenständen des täglichen Gebrauchs verborgen sind. Solche Geräte können je nach Bauart und nationaler Gesetzgebung rechtlich problematisch sein oder bestimmten gesetzlichen Verboten unterliegen.

Als getarnt gilt eine Sendeanlage insbesondere dann, wenn sie ihrer äußeren Form nach einen gewöhnlichen Gegenstand vortäuscht oder vollständig in einen Alltagsgegenstand eingebaut wurde. Für den Betrachter ist dadurch nicht erkennbar, dass sich im Inneren ein Mikrofon, ein Funksender oder ein GSM-Modul zur Audioübertragung befindet.

Gerade diese unauffällige Bauweise macht getarnte Abhörgeräte besonders wirkungsvoll. Sie können in einem Raum platziert werden, ohne dass anwesende Personen einen Anlass haben, den betreffenden Gegenstand näher zu untersuchen. Damit eignen sich solche Geräte in besonderer Weise dazu, Gespräche unbemerkt zu erfassen oder zu übertragen.

Erkennbare und getarnte Geräte unterscheiden sich deutlich

Bei einem offen erkennbaren technischen Gerät kann eine betroffene Person eine mögliche Gefahrenlage zumindest grundsätzlich einschätzen. Befindet sich beispielsweise ein Mobiltelefon, ein Diktiergerät oder eine sichtbare Kamera im Raum, kann verlangt werden, dass das Gerät während eines vertraulichen Gesprächs entfernt, ausgeschaltet oder in einem anderen Raum aufbewahrt wird.

Bei einer getarnten Abhöranlage besteht diese Möglichkeit nicht. Ein vermeintlich gewöhnlicher Gegenstand erweckt keinen Verdacht, obwohl sich darin möglicherweise eine vollständige Sende- oder Aufzeichnungseinheit befindet.

Ein typisches Beispiel ist ein sogenannter Steckdosensender. Äußerlich kann er wie ein gewöhnlicher Netzadapter, Zwischenstecker oder USB-Ladestecker wirken. Der Betrachter hat im Normalfall keine Möglichkeit zu erkennen, dass das Gerät zusätzlich über ein Mikrofon und eine Funktion zur Audioübertragung verfügt.

GSM-Abhörgeräte mit unauffälliger Tarnung

Besonders häufig werden getarnte GSM-Abhörgeräte angeboten. Sie verwenden das Mobilfunknetz zur Übertragung der aufgenommenen Geräusche und sind daher nicht auf die begrenzte Reichweite eines klassischen Funksenders angewiesen.

Je nach technischer Ausführung genügt ein Anruf auf die im Gerät eingesetzte SIM-Karte, um eine Audioverbindung herzustellen. Andere Modelle besitzen zusätzlich eine Geräuscherkennung und rufen eine zuvor gespeicherte Telefonnummer automatisch zurück, sobald Stimmen oder andere Geräusche festgestellt werden.

Durch die fortschreitende Miniaturisierung lassen sich GSM-Modul, Mikrofon und weitere elektronische Komponenten inzwischen in zahlreichen Alltagsgegenständen unterbringen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Steckdosen und Zwischenstecker,
  • Mehrfachsteckdosen und Steckerleisten,
  • USB-Ladegeräte und Netzteile,
  • Handy-Dockingstationen,
  • Tischrechner und Tischuhren,
  • USB-Sticks und Powerbanks,
  • Computermäuse und anderes PC-Zubehör,
  • Tischlampen und weitere elektrisch betriebene Geräte.

Dauerhafte Stromversorgung als technischer Vorteil

Elektrisch betriebene Gegenstände werden besonders häufig als Tarnung verwendet, weil sie eine dauerhafte Stromversorgung ermöglichen. Ein ausschließlich akkubetriebenes Abhörgerät muss nach einer gewissen Zeit aufgeladen oder dessen Batterie ausgetauscht werden. Dafür wäre ein erneuter Zugang zum Gerät erforderlich.

Ist die Abhörtechnik dagegen in ein Netzteil, eine Steckdose, eine Lampe oder ein anderes dauerhaft angeschlossenes Gerät integriert, kann sie theoretisch über einen sehr langen Zeitraum betriebsbereit bleiben. Solange die Netzspannung vorhanden ist und die eingesetzte Mobilfunktechnik unterstützt wird, entfällt die Begrenzung durch einen kleinen internen Akku.

Viele getarnte Netzgeräte besitzen zusätzlich einen kleinen Pufferakku. Dadurch kann die Elektronik auch bei einer kurzfristigen Unterbrechung der Stromversorgung noch weiterarbeiten oder eine Meldung auslösen.

Warum getarnte Abhörgeräte schwer zu entdecken sind

Die äußere Unauffälligkeit ist der wichtigste Vorteil einer getarnten Abhöranlage. Ein gewöhnliches Ladegerät, eine Mehrfachsteckdose oder eine Computermaus wird im Alltag kaum näher untersucht. Selbst wenn sich der Gegenstand direkt auf einem Schreibtisch oder in einem Besprechungsraum befindet, erscheint seine Anwesenheit vollkommen selbstverständlich.

Hinzu kommt, dass professionell aufgebaute Geräte ihre eigentliche Funktion optisch nicht erkennen lassen. Es gibt keine auffällige Antenne, kein sichtbares Mikrofon und häufig auch keine leuchtende Betriebsanzeige. Das Gehäuse kann äußerlich nahezu identisch mit einem gewöhnlichen Serienprodukt sein.

Eine reine Sichtkontrolle reicht daher nicht immer aus. Aktive Funk- oder GSM-Sender können mit geeigneten Wanzensuchgeräten aufgespürt werden. Schwieriger wird die Suche bei Geräten, die nur zeitweise senden, durch Geräusche aktiviert werden oder Aufnahmen zunächst intern speichern.

Kurzer rechtlicher Hinweis: Getarnte Sendeanlagen können abhängig von ihrer Bauart und der Gesetzgebung des jeweiligen Landes bereits gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Unabhängig davon ist das unbefugte Abhören nichtöffentlich geführter Gespräche grundsätzlich unzulässig.

Ausnahmen für berechtigte Behörden

Ausnahmen von gesetzlichen Verboten können je nach Land insbesondere für Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste und andere staatlich berechtigte Stellen vorgesehen sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Einsatz im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Befugnisse erfolgt und aus Gründen der Strafverfolgung oder öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.

Auch für die Herstellung oder Ausfuhr bestimmter technischer Anlagen können behördliche Genehmigungen vorgesehen sein. Zuständig sind dabei regelmäßig die jeweiligen nationalen Behörden für Telekommunikation, Wirtschafts- oder Exportkontrolle.

Fazit: Unauffällige Tarnung erschwert die Erkennung erheblich

Getarnte Abhörgeräte zeigen, wie weit die Miniaturisierung moderner Überwachungstechnik inzwischen fortgeschritten ist. Vollständige Funk- oder GSM-Sendeanlagen können in Gegenständen untergebracht werden, die in Wohnungen und Büros keinerlei Aufmerksamkeit erregen.

Besonders Geräte mit permanenter Stromversorgung können über lange Zeit betriebsbereit bleiben. Wer vertrauliche Gespräche schützen möchte, sollte deshalb nicht nur nach offen sichtbaren Mikrofonen oder ungewöhnlichen Kabeln suchen, sondern auch scheinbar gewöhnliche elektronische Geräte und neu hinzugekommene Alltagsgegenstände kritisch betrachten.